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Kosten und Kostenübernahme
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Akupunktur ist in Deutschland in die Gebührenordnung für Ãrzte (GOÄ) aufgenommen. Das heisst: bei Schmerzen und Schmerzkrankheiten wird Akupunktur von den Privatkassen und der Beihilfe bezahlt. Nach meinen Erfahrungen zahlen die Privatkassen auch bei anderen Krankheiten. Es gibt einen genauen, gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen, der je nach Zeitaufwand (zusätzlich Anamnese, Untersuchungen) aber variieren kann
Für Gesetzlich Versicherte gilt zwar, dass seit Anfang 2007 bei Knieschmerzen und Rückenschmerzen 10-15 Akupunkturbehandlungen nach strengen Regeln bei Vertragsärzten übernommen werden, die Kassenärzte müssen außer der Zusatzbezeichnung Akupunktur zusätzlich Schmerztherapie- und Psychosomatk - Kennntnisse nachweisen. Für alle anderen Beschwerden ist Akupunktur keine Kassenleistung!
QiGong wird im Rahmen der Prophylaxe von den Kassen teilweise erstattet. Chinesische Arzneimittel werden von Privatkassen erstattet, von Gesetzlichen Kassen derzeit nur in Ausnahmefällen.
Ich empfehle:
- vorab mit der Kasse und dem Arzt zu klären, ob Akupunktur verordnet werden kann
- wie hoch die Kosten sind
- am besten eine Zusatzversicherung, die Akupunktur beinhaltet, abzuschließen
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